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I. Vertragsabschluß
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird widersprochen.
2. Wird der Vertrag vorbehaltlich der Erlangung der Baugenehmigung abgeschlossen, so hat der Besteller ein Recht auf Rücktritt, falls sein, auf Verlangen des Bauamtes, ggf. zu ändernder Bauantrag zur Errichtung des Bauwerks auf dem Grundstück rechtskräftig abgewiesen worden ist und uns ein entsprechender Bescheid der Baubehörde vorgelegt wird.
3. Kann der abgeschlossene Vertrag aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht realisiert werden, haben wir das Recht Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt, ohne dass wir zum Einzelnachweis verpflichtet sind, 20% des Kaufpreises. Dem Käufer bleibt hierdurch das Recht zum Nachweis geringerer Schäden, als von uns gefordert, unbenommen. Ist aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nur eine teilweise Realisierung erfolgt, haben wir das Recht, die anteilige Vergütung hierfür zu fordern, ungeachtet unserer darüber hinausgehenden Ansprüche.
4. Wird uns nach Abschluss des Vertrages und vor Auslieferung bekannt, dass sich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage befindet, können wir unter Anrechnung der von uns erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten, wenn der Besteller trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
II. Leistungsumfang
Falls keine anderen Vereinbarungen bestehen, gehören nicht zu unserem Leistungsumfang: Montage, Fundamentierungs-, Maurer- und Anstricharbeiten sowie Installationen und Anschlüsse elektrisch betriebener Teile.
III. Urheberrecht
Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen unsere Pläne, Zeichnungen und sonstige Ausarbeitungen, wie u. a. Statik etc. weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie dürfen durch den Empfänger oder Dritte auch nicht in anderer Weise mißbräuchlich verwendet werden.
IV. Vergütung
1. Alle Preise basieren auf den heutigen Gestehungskosten. An diese halten wir uns, falls nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, für die Dauer von 4 Monaten ab Vertragsabschluß gebunden. Sollte aus nicht durch uns zu vertretenden Gründen die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, sind wir erforderlichenfalls berechtigt, die Preise in Anlehnung an Kostensteigerungen, die in Lohn- und Materialpreiserhöhungen oder einer Änderung der Mehrwertsteuer bedingt sind, zu erhöhen. Bei einer Erhöhung des Preises um mehr als 5% ist der Besteller berechtigt, unter Vergütung der von uns erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten.
2. Werden durch die Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Bestellers die Preisgrundlagen für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert oder wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung angeordnet, haben wir Anspruch auf zusätzliche Vergütung unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten. Wir sind zur Einstellung unserer Leistungen berechtigt, solange der Besteller an einer Vereinbarung vor Ausführung nicht mitwirkt. Eine erst nachträgliche Geltendmachung von Zusatzvergütungs-Ansprüchen ist jedoch nicht ausgeschlossen.
V. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltung
Ungeachtet etwaiger Beanstandungen sind unsere Rechnungen gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Fälligkeitstag ohne Abzug zahlbar; der Besteller hat seine Rechte gesondert geltend zu machen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu; ist er nicht Vollkaufmann, wird ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit gebilligt, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden.
Gerät der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, ungeachtet unseres Rechts einen höheren Zinsschaden geltend zu machen.
VI. Eigentumsvorbehalt und sonstige Forderungssicherung
1. Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns gegen den Besteller aus diesem Vertragsverhältnis zustehen.
2. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern, vorausgesetzt, daß die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß nachstehender Regelung auf uns übergehen. Die Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
3. Wird die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, gelten die Regelungen des vorstehenden Absatzes entsprechend. Wird insbesondere Vorbehaltsaware als wesentlicher Bestandteil auf dem Grundstück eines Dritten eingebaut, tritt der Besteller schon jetzt die ihm gegen den Dritten oder den, des es angeht, zustehenden Vergütungsansprühe in dem Betrag an uns ab, der dem Rechnungswert unserer Lieferungen und Leistungen entspricht. Steht dem Besteller ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB zu, ist dieser Anspruch ebenfalls bereits jetzt in vorgenannter Höhe an uns abgetreten.
4. Solange der Besteller uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist, ist er berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Im Falle uns gegenüber eingetretenen Zahlungsverzuges hat er seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
5. Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang von Vorbehaltsware dem Besteller Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte zustehen, tritt er diese bereits jetzt im uns zustehenden Umfang ebenfalls im voraus an uns ab.
6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind verpflichtet, die Vorbehaltsware dem Besteller wieder zurückzugeben, sobald dieser den Zahlungsrückstand beseitigt oder im Fall einer Ratenzahlungsabrede seinen Zahlungsverpflichtungen hieraus nachkommt. daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
7. Wir sind auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, wenn und soweit die Summe der vom Besteller gewährten Sicherheiten die Gesamtsumme unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung um 20% oder mehr übersteigt.
VII. Gewährleistung
1. Unsere Gewährleistungshaftung richtet dich nach den einschlägigen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei Bauleistungen ist die Gewährleistung des Bestellers auf Nachbesserung und Minderung beschränkt; ein Recht zur Wandelung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Auch für die Verjährung aller Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Fristen des § 638 BGB - 5 Jahre.
2. Für Mangelfolgeschäden haften wir nicht, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
VIII. Widerrufsbelehrung (gilt nur für Privatkunden)
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
GEWA Garagenbau GmbH, Siegstraße 1, 57250 Netphen, Deutschland
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ende der Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifkation angefertigt werden.
VIII. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und
Gerichtsstand
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Partner maßgebende Recht an unserem Sitz.
2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Erndtebrück-Schameder. Für vertraglich von uns übernommene Montageleistungen sowie unsere Bauleistungen ist die Montagestelle bzw. Baustelle Erfüllungsort.
3. Für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – auch für Urkundenprozesse – ist zuständig das Amtsgericht in Siegen bzw. das Landgericht in Siegen. Bei Nichtvollkaufleuten gilt die gesetzliche Regelung.
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